Körperschaftsteuer
Komplette KSt-Bearbeitung und Berechnungs-Tools
Im diesen Bereich bieten wir Ihnen umfangreiche Möglichkeiten
Bearbeiten der kompletten KSt-Erklärung
Der vollständigen Bearbeitung der Körperschaftsteuer dient unser "großes" KSt-Paket mit...
KSt-Abzinsungs-Rechner
Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde u.a. die letztmalige Feststellung des "fortgeschriebenen EK02" zum 31.12.2006 beschlossen (vgl. § 38 Abs. 5 KStG). Von diesem letztmalig auf diesen Termin festgestellten Betrag sind 3% als KSt-Erhöhungsbetrag über einen Zeitraum von zehn Jahren an die Finanzverwaltung zurückzuzahlen. Entsprechend dem Verfahren der Erstattung des letztmalig festgestellten KSt-Guthabens ist auch dieser Anspruch unverzinslich. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, auch diesen Anspruch abzuzinsen.
Nutzen Sie unser Schnellberechnungs-Programm für diesen Zweck!